Leistungen 

KFZ Gutachten und das Wichtigste für Sie als Geschädigter:

Sie haben das Recht

  • auf einen unabhängigen KFZ-Gutachter
    auf einen Anwalt
    auf eine fachgerechte Reparatur Ihres Autos
    in einer KFZ-Werkstatt Ihrer Wahl.

 

Wenn Sie keine Mitschuld tragen, sind diese vier Punkte für Sie mit keinerlei Kosten verbunden.

Ergreifen Sie also nach der vorübergehenden Schockstarre die Initiative und suchen Sie sich selbst einen unabhängigen Sachverständigen.

KFZ-Gutachter, die wirklich unabhängig sind

Besonders praktisch und bequem scheint der Griff zum Telefon, um die Zentralnummer der Autoversicherer zu wählen. Lassen Sie sich durch Ihre eigene Bequemlichkeit nicht dazu verleiten:

Dort empfiehlt Ihnen Ihr Gegner einen Gutachter!

Meist bietet man Ihnen an, das gesamte Schadensmanagement für Sie zu übernehmen. So bequem das auch scheinen mag, es wird auf jeden Fall zu Ihrem finanziellen Nachteil enden. Deshalb bemühen Sie sich, selbst einen unabhängigen Gutachter zu finden, oder fragen Sie Bekannte um Rat, die ebenfalls kürzlich Unfall-Geschädigte in Berlin waren. Ein wirklich unabhängiger KFZ-Gutachter, den Sie z.B. im Branchenbuch oder im Internet finden, kümmert sich zuerst um Ihren Wagen, um Sie und um Ihre Ansprüche. Er kennt außerdem gute Anwälte, die bei Widersprüchen seitens der gegnerischen Versicherung ebenfalls für Sie eintreten. Wenn Sie das Unfallopfer waren, muss die gegnerische Versicherung sowohl die Kosten für den Gutachter als auch eventuelle Anwaltskosten übernehmen.

Was ist drin im KFZ-Gutachten?

Gutachterkosten
Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen und der Schadenswert über einen Bagatellbetrag von ca. 750 Euro hinaus geht, muss die gegnerische Versicherung einen von Ihnen gewählten unabhängigen KFZ-Gutachter bezahlen. Sie kostet das nichts. Wählen Sie deshalb professionelle Hilfe, die auf Ihrer Seite steht.

Fahrzeugschaden
Der KFZ-Sachverständige kommt in den meisten Fällen zu Ihnen und nimmt den Schaden auf. Er fertig Fotos an, die der späteren Dokumentation dienen. Anschließend ermittelt er, was die fachgerechte Reparatur kosten wird. Fachgerecht heißt z.B. bei einem BMW, dass Sie diesen in einer Vertragswerkstatt (also bei Ihrem Händler) reparieren lassen können. Von der gegnerischen Versicherung werden die Kosten einer guten Werkstatt oft auf Basis eines so genannten Prüfgutachtens (also eines Gegengutachtens) herunter gerechnet. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und bestehen Sie auf die Fachwerkstatt. Spätestens jetzt sollten Sie einen Anwalt beauftragen, die Korrespondenz mit der Versicherung zu führen. Denn denken Sie daran: Der Anwalt kostet Sie nichts, sorgt aber dafür, dass Sie nicht auf den Schadenskosten sitzen bleiben.

Abschleppkosten
Wenn Ihr Auto noch fahrtüchtig ist, fahren Sie damit nach Hause und rufen Sie einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl an. Er wird zu Ihnen kommen und den Schaden aufnehmen. Wenn Ihr Auto nicht mehr fahrtüchtig ist, und es für Sie nicht zumutbar ist, denn Wagen privat abzuschleppen, muss die gegnerische Versicherung selbstverständlich auch die Abschleppkosten erstatten.
Mietwagenkosten
Wenn Sie einen Ersatz-PKW brauchen (z.B. aus beruflichen Gründen), dann muss die Versicherung Ihnen einen Mietwagen bezahlen. Vorsicht ist geboten, wenn Sie diesen wenig fahren und z.B. Taxikosten statt dessen niedriger wären. Außerdem bedenken Sie den Abzug der so genannten Eigenersparnis (das sind die Kosten, die sie Ihr eigener PKW in der Zeit gekostet hätte): Um sich diesen Abzug ‘zu sparen’ können Sie einen Mietwagen wählen, der eine Klasse kleiner als Ihr eigener ist.

Nutzungsausfall-Entschädigung
Statt eines Mietwagens können diejenigen, die das Auto nicht beruflich oder aus sonstigen Gründen brauchen, auch die Nutzungsausfall-Entschädigung kalkulieren lassen. Ihr Gutachter stellt Ihnen dazu die richtigen Fragen.
Totalschaden
Wenn an Ihrem geschädigten Fahrzeug nichts mehr zu retten ist, wird der Restwert des Unfallwagens berechnet. Der KFZ-Gutachter ermittelt, was die Neubeschaffung eines gleichwertigen PKW (ohne Schaden) kostet und zieht davon den Restwert Ihres Wagens ab. Diese Entschädigungssumme wird von den gegnerischen Versicherungen besonders häufig gemindert, indem die Versicherer einen höheren Restwert oder einen niedrigeren Wiederbeschaffungswert ansetzen. Wie bei den geminderten Werkstattkosten im Reparaturfall ist bei einem Totalschaden deshalb unbedingt empfehlenswert, sich einen Anwalt zu nehmen. Der empfiehlt sich besonders dann, wenn es um einen hohen Neubeschaffungswert geht.

Wertverlust
Wenn Ihr KFZ einmal einen Unfall hatte, ist es nicht mehr neu sondern ein Unfallwagen – ganz gleich, wie fachmännisch die Schäden repariert wurden. Da der Wiederverkaufswert gemindert ist, wird dieser Wertverlust direkt im Gutachten mitkalkuliert. Auch hier legen die Prüf- bzw. Gegengutachten der gegnerischen Versicherung häufig andere Werte zu Grunde und es ist Vorsicht geboten.
Für die beste Schadensregulierung gut beraten lassen

Ihre besten Berater bei der Schadensregulierung sind ein unabhängiger KFZ-Gutachter und ein eigener Anwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht. Jeder gute Gutachter kann Ihnen einen solchen Anwalt empfehlen. Die Autoversicherungen beanstanden, d.h. ‘mindern’ bei einem Viertel bis zu einem Drittel der Schadensfälle die Schadensansprüche der Unfallopfer. Und die meisten Menschen lassen sich von den Schreiben der Versicherer einschüchtern und akzeptieren solche Minderungen. Andererseits nehmen sich nur 5 Prozent der Unfallopfer bei Blechschäden einen Anwalt. Es entsteht also der Eindruck, als ob die Frechheit der Versicherer siegt. Seien Sie deshalb Ihr eigener Robin Hood und wählen Sie solche Mitstreiter, die Sie unterstützen und Ihnen kompetent helfen. Und das sind nun einmal nicht diejenigen, die Ihnen Ihr Gegner – also die gegnerische Versicherung – empfiehlt.

Bei einem Großteil der Klagen vor dem Verkehrsgericht kommt es zu einem Versäumnisurteil, weil die Gegenseite sich nicht verteidigt. Und im Streitfall sehr selten die Gegenseite weitere und höhere Kosten verursacht. Ihre Klage sollte begründet sein und dazu gehört ein gerichtsfähiges KFZ Gutachten und ein privates unfallanalytisches Gutachten, damit Ihr Rechtsanwalt eine solide Grundlage hat Ihren Anspruch durchzusetzen. 

Sachverständiger berlin, Kfz sachverständiger, kfz gutachter berlin neukölln,kfz gutachter berlin pankow,

Unfallgutachten

Wir erstellen Schadensgutachten für die Versicherungen bei einem Verkehrsunfall. 

Sie haben das Recht bei einem Unfallschaden einen unabhängigen KFZ Gutachter zu beauftragen und den Schaden dokumentieren zu lassen. Die Kosten für das Gutachten übernimmt die gegnerische Versicherung im unverschuldeten Haftpflichtfall. Sie können ein unabhängiges KFZ Gutachten auch zusätzlich zu dem Gutachten der Versicherung anfertigen lassen



Wertgutachten

 

Wir erstellen Wertgutachten für den Kauf und Verkauf ihres Fahrzeuges. 

Verkaufen Sie ihr Fahrzeug erfolgreicher ! Wir erstellen Ihnen Wertgutachten für ihr Fahrzeug, welches sie potenziellen Käufern vorab zusenden können. So sichern Sie sich auch im Regressfall gegen Schadensersatzansprüche ab.

Auto gekauft und schon der erste Mangel ? Wir checken Ihr gekauftes Gebrauchtfahrzeug und erstellen Ihnen ein Gutachten. So können sie erfolgreich den Verkäufer in Regress nehmen



Beweissicherung

 


Sie möchten einen KFZ Schaden dokumentieren. Die Dokumentation wird für unterschiedliche Zwecke verwendet. So lassen sich Schadensdokumenationen an ihrem Fahrzeug z.B. bei Fahrerflucht anfertigen. Diese können später verwendet werden und zu einem Schadensgutachten verwertet werden, wenn sie Ansprüche gegen den Gegner stellen können. Diese Art der Schadensdokumentation ist preiswerter als ein Gutachten und sie können später auf diese Daten zurückgreifen.

 

 

Wer keine Schuld hat, der bekommt alles bezahlt!“

 

Unsere deutsche Rechtsprechung ist da ganz eindeutig. Wer keine Schuld hat an einem Unfall, der ist als Haftpflichtgeschädigter von der regulierenden Versicherung so zu stellen, als hätte er den Schaden nicht erlitten.

Damit dieser Leitsatz auch in die Realität umgesetzt werden kann, darf der Geschädigte auf einen unabhängigen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt seiner Wahl zurückgreifen. Die dabei anfallenden Kosten sind nach deutscher Rechtsprechung unfallbedingt, sodass die regulierende Versicherung diese übernehmen muss.

Wir haben uns spezialisiert auf die Erstellung dieser erforderlichen Schadengutachten für Kraftfahrzeuge nach Verkehrsunfällen, unabhängig, neutral und ohne Weisung von Dritten.

Wenn die Versicherung Ihnen erzählen will, dass sie eigene Sachverständige hätte, die Ihren Schaden aufnehmen würden, sodass dann eine schnelle Regulierung Ihres Schadens garantiert werden könne, so widerstehen Sie bitte, auch in Ihrem eigenen Interesse, dieser „fair“ klingenden Verlockung.

Die bei einer Versicherung angestellten Sachverständigen sind weisungsgebunden und regulieren ihren Schaden in der Regel nach den internen Versicherungsbedingungen. Dass eine Versicherung dabei möglichst wenig zahlen möchte, liegt doch wohl in der Natur der Sache. Andererseits sollte eine gute Versicherung es nicht „böse“ nehmen, wenn Sie mit unserer Hilfe vollständig regulieren darf. Eine gute Versicherung empfiehlt Ihnen sogar, ein unabhängiges Schadengutachten erstellen zu lassen, welches dann die Abrechnungsgrundlage bildet, nach der Sie Ihren Schaden erstattet bekommen. 


Mit einer neutralen Schadenbegutachtung können Sie sicher sein, dass Sie die Grundlagen für eine vollständige Schadenregulierung eingeleitet haben.

Bei der Bewertung sämtlicher Schäden an Ihrem Fahrzeug werden wir ausschließlich nach Herstellerangaben kalkulieren. Bei erforderlichen Instandsetzungen weichen wir nicht zu anderen Reparaturmethoden aus, die nicht vom Fahrzeughersteller freigegeben sind. Die Grundregeln einer fach- und sachgerechten Instandsetzung stehen immer über denen von wirtschaftlichen Aspekten. Wir geben also nur Reparaturwege vor, die zur vollständigen Schadenbeseitigung führen werden!

Soweit erforderlich wird ebenfalls eine Wertminderung in unserem Schadengutachten aufgeführt, damit Sie keinen Schaden aus einer möglichen Erlösschmälerung beim Verkauf Ihres Fahrzeuges erleiden.

Im Falle einer möglichen Totalschadenabrechnung ermitteln wir einen marktkonformen Wiederbeschaffungswert, der den individuellen Erhaltungszustand Ihres Fahrzeuges widerspiegelt. Den Restwert Ihres Fahrzeuges ermitteln wir auf dem regionalen Markt.

Bei uns werden Sie auch nach der Gutachtenerstellung gut betreut. Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen rund um Ihren Schaden an uns, wir helfen Ihnen gern!

So können Sie beispielsweise auch Ihren Ersatzwagen bei uns prüfen lassen, damit Sie sicher gehen, auch zukünftig weiterhin gut fahren zu können.

Auf Wunsch können wir Ihnen auch gute Verkehrsanwälte empfehlen, die Sie dann auch rechtlich optimal beraten können.